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Medienmitteilung
Dübendorf, 24. Nov 2021

Moderne Züchtungsverfahren brauchen einen tauglichen Rechtsrahmen

Dübendorf, 24. November 2021 – Der Verein «Sorten für morgen» begrüsst den Entscheid der Wissenschaftskommission des Ständerates vom 16. November 2021 und fordert vom Ständerat, dass er das Postulat seiner Kommission an den Bundesrat überweist. Im Bericht soll der Bundesrat zukunftstaugliche Regelungsansätze für moderne Züchtungsverfahren aufzeigen und zur Diskussion stellen. Dies ermöglicht eine breite, faktenbasierte Diskussion. Damit die Land- und Ernährungswirtschaft in diese Methoden investieren kann, braucht sie Rechtssicherheit und nachhaltige Perspektiven. 

Der Verein «Sorten für morgen» begrüsst den Entscheid der Wissenschaftskommission des Ständerates vom 16. November 2021, Züchtungsverfahren mit Genom-Editierungsmethoden, bei denen kein transgenes Erbmaterial eingefügt wird, vom Anbaumoratorium auszunehmen und vom Bundesrat einen Bericht zu verlangen. Es handelt sich um einen Schritt in die richtige Richtung, denn das blosse Verlängern des Moratoriums um weitere vier Jahre stellt noch keine Zukunftsstrategie dar. 

Die schweizerische Land- und Ernährungswirtschaft ist aufgrund der grossen Herausforderungen am Markt und in der Ökologie auf robuste und leistungsfähige Pflanzensorten angewiesen. Genau dies haben uns die heurigen Wetterbedingungen mit aller Deutlichkeit vor Augen geführt. Die Land- und Ernährungswirtschaft soll deshalb in Zukunft neben den klassischen Züchtungsmethoden auch auf moderne Verfahren zurückgreifen können. So kann sie den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln reduzieren und einen wichtigen Beitrag zur Versorgung mit nachhaltig produzierten landwirtschaftlichen Produkten leisten. 

Am Ende des Tages braucht es Regeln, welche einerseits die Anliegen der Gesellschaft aufgreifen und anderseits dem Sektor Rechtssicherheit und nachhaltige Perspektiven bieten. Der Verein «Sorten für morgen» erwartet vom Bund, dass er verschiedene Regelungsansätze aufzeigt, die danach in der Gesellschaft breit und faktenbasiert zu diskutieren sind. Zwingend ist dabei eine koordinierte Behandlung moderner Züchtungsverfahren einerseits im Landwirtschaftsgesetz, wo die Sortenzulassung geregelt ist, und andererseits im Gentechnikgesetz. Widersprüche zwischen den beiden Gesetzen würden Fortschritte zum Voraus verunmöglichen. 

Rückfragen:
Dr. Jürg Niklaus, Präsident
Tel.: 044 545 25 00