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Medienmitteilung
Dübendorf, 1. Feb 2023

Neue Pflanzenzüchtungsverfahren: zukunftsträchtige Regulierung gefordert

Dübendorf, 1. Februar 2023 – Bis Mitte 2024 muss der Bundesrat dem Parlament einen Entwurf für eine risikobasierte Zulassungsregelung für neue Pflanzenzüchtungsverfahren unterbreiten. Sein Postulatsbericht «Regulierung der Gentechnik im Ausserhumanbereich» lässt noch wenig Bereitschaft zum grossen Wurf erkennen. Aus Sicht des Vereins «Sorten für morgen» braucht es einen zukunftsorientierten Ansatz auf der Grundlage des heutigen Forschungsstandes.

In Erfüllung der Postulate 20.4211, 21.3980 und 21.4345 legte der Bundesrat heute einen ausführlichen Bericht vor. Nach einer ersten, groben Durchsicht stellt der Verein «Sorten für morgen» folgendes fest:

  • Gemäss Bundesrat muss die Zulassungsregelung für die neuen Pflanzenzüchtungsverfahren (NZV) im Gentechnikgesetz erfolgen. Ein Gutachten von Frau Professorin Isabelle Häner (siehe unten) vom 7. Dezember 2022 kommt hingegen zum Schluss, dass eine solche Regelung ohne Weiteres auch ausserhalb des Gentechnikgesetzes zulässig ist.
  • Erfreut nimmt der Verein «Sorten für morgen» zur Kenntnis, dass der Bundesrat bereit ist zu prüfen, welche Verfahren bzw. Produkte aus dem Gentechnikgesetz ausgenommen werden können. Der Verein erwartet diese Prüfung mit dem Ziel einer differenzierten Regelung auf der Basis von naturwissenschaftlichen Erkenntnissen.
  • Bereits vor zehn Jahren liess der Bundesrat Nutzen und Risiken von gentechnisch veränderten Pflanzen im Nationalen Forschungsprogramm 59 (NFP 59) eingehend prüfen. Demnach sind von gentechnisch veränderten Pflanzen keine grösseren Risiken zu erwarten als von konventionell gezüchteten. Dass sich der Bundesrat über die wissenschaftlichen Erkenntnisse aus seinem eigenen Grossprojekt weiterhin ausschweigt, ist nicht nachvollziehbar.
  • Der Postulatsbericht bedient das Klischee, wonach die NZV vor allem im Interesse der Forschung und der Grossindustrie liegen. Das entspricht nicht der Realität und ist angesichts der grossen Herausforderungen der Land- und Ernährungswirtschaft sowie der Chancen dieser Methoden sehr zu bedauern. Die Schweizer Landwirtschaft hat ein Interesse, zeitgemässe Technologien nutzen zu können. Bereits heute wurden in von der Industrie unabhängigen Schweizer Zuchtprogrammen innovative Projekte aufgrund der restriktiven Auslegung des Gentechnikgesetzes gestoppt.

Der Verein «Sorten für morgen» setzt sich für eine starke Pflanzenzüchtung und Offenheit gegenüber den NZV ein. Er möchte diesen modernen Verfahren eine Chance geben und deren Potenziale für eine nachhaltige Land- und Ernährungswirtschaft prüfen. Zu den Details des Postulatsberichts wird sich der Verein zu einem späteren Zeitpunkt äussern. Bei der nun anstehenden Ausarbeitung der Vernehmlassungsvorlage erwartet er, dass der Bundesrat den aktuellen Stand der Naturwissenschaften einbezieht und zuhanden des Gesetzgebers eine praxistaugliche Zulassungsregelung unter Einbezug der agronomischen Fragestellungen entwirft.

Neues Mitglied
Der Verein «Sorten für morgen» freut sich, den Verein Rheintaler Ribelmais als neues Mitglied verkünden zu dürfen. Wir freuen uns auf die Bereicherung der Diskussion.

Rückfragen:
Dr. Jürg Niklaus, Präsident
Tel.: 044 545 25 00